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Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

1. Anwendungsbereich

Für alle Geschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und HOUSE of VIVA als Auftragnehmer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von HOUSE of VIVA. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn sie von HOUSE of VIVA ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Durch die Unterzeichnung des Auftragsschreibens akzeptiert der AG die AGB von HOUSE of VIVA.

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die House of Viva Agency FlexCo (im Folgenden „Agentur“) mit ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kreativ-& Designagentur, Coaching und Consulting, einschließlich Einzelstunden, Workshops, Seminaren und Impulsvorträgen, abschließt.

1.2 Coaching- und Consulting-Dienstleistungen umfassen individuelle Beratungen, Coachingsitzungen, Workshops, Seminare sowie Impulsvorträge. Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Buchung.

Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Geltungsbereich zwischen den Parteien, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss

Die Basis eines Vertragsabschlusses bildet entweder ein Auftrag des AG oder ein Angebot von HOUSE of VIVA. Aufträge des AG sind für zwei Wochen bindend und gelten erst dann als angenommen, wenn HOUSE of VIVA sie schriftlich bestätigt. Angebote von HOUSE of VIVA sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des AG

Der Umfang der von HOUSE of VIVA zu erbringenden Leistungen wird durch die Angaben im Auftrag oder das Angebot von HOUSE of VIVA bestimmt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Ergänzungen oder nachträgliche Änderungen des Auftrags gelten als eigenständige Aufträge und werden separat berechnet.

 

Innerhalb des vom Auftraggeber festgelegten Rahmens hat HOUSE of VIVA bei der Umsetzung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HOUSE of VIVA unverzüglich mit allen relevanten Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Auftragserfüllung notwendig sind. Diese Dokumente müssen in den erforderlichen Formaten bereitgestellt werden. Der Auftraggeber informiert HOUSE of VIVA über alle wesentlichen Umstände, auch wenn diese erst während der Auftragsdurchführung bekannt werden. Entstehen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers zusätzliche Aufwände, trägt der Auftraggeber die Kosten für die dadurch nötigen Wiederholungen oder Verzögerungen der Arbeiten.

 

Sind Leistungen von HOUSE of VIVA durch den Auftraggeber zu genehmigen (wie Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke), muss dies innerhalb von 7 Werktagen geschehen. Bei nicht fristgerechter Freigabe gelten sie als genehmigt.

 

Der Auftraggeber ist für die Sicherung von Daten und Materialien verantwortlich, die HOUSE of VIVA im Rahmen der Zusammenarbeit übergeben werden. HOUSE of VIVA ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien dieser Daten zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm überlassenen Daten, insbesondere Passwörter, bestmöglich zu schützen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur notwendigen Mitwirkung und stellt HOUSE of VIVA bei Bedarf kostenlos Arbeitsräume, Hard- und Software sowie Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung. Ein sachkundiger und bevollmächtigter Ansprechpartner des Auftraggebers muss für HOUSE of VIVA stets erreichbar sein.

 

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die für den Auftrag bereitgestellten Unterlagen (insbesondere Grafikdesigns, Fotos usw.) keine Rechte Dritter verletzen. HOUSE of VIVA haftet nicht für Verletzungen solcher Rechte. Der Auftraggeber stellt HOUSE of VIVA diesbezüglich schad- und klaglos und ersetzt alle Nachteile, die HOUSE of VIVA durch Ansprüche Dritter entstehen.

 

Wenn zu Beginn der Zusammenarbeit ein Zeitplan erstellt und die notwendigen Arbeitsphasen festgelegt werden, sind die am Ende jeder Phase erbrachten Teilleistungen vom Auftraggeber abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

4. Beauftragung Dritter

HOUSE of VIVA ist nicht verpflichtet, alle Leistungen persönlich zu erbringen. Es steht HOUSE of VIVA frei, qualifizierte Hilfskräfte entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, aber stets auf Kosten des Auftraggebers, zu beauftragen. Dabei wird HOUSE of VIVA sorgfältig sicherstellen, dass die ausgewählten Dritten die notwendigen fachlichen Qualifikationen besitzen.

 

Wenn HOUSE of VIVA notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen vergibt, sind die entsprechenden Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von HOUSE of VIVA.

5. Termine und Stornierungsbedingungen

Fristen und Termine müssen schriftlich vereinbart oder bestätigt werden. HOUSE of VIVA strebt an, die vereinbarten Termine einzuhalten. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden, muss der Auftraggeber vor etwaigen Rücktrittsrechten eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen, die mit dem Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens beginnt.

 

Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nachweisbar Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (siehe hierzu die Regelungen zu Gewährleistung und Schadenersatz).

 

Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse entbinden HOUSE of VIVA in jedem Fall von der Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht für die Auftragsdurchführung im Verzug ist. In solchen Fällen wird der vereinbarte Termin um die Dauer des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

HOUSE of VIVA kann insbesondere vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  1. Die Ausführung der Leistung aufgrund von Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird.

  2. Der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, wie z.B. die Zahlung fälliger Beträge oder Mitwirkungspflichten.

  3. Berechtigte Zweifel an der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Anforderung von HOUSE of VIVA weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit für weitere Leistungen erbringt.

  4. Über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

  5. Der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt.

7. Entgelt

Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, behält sich HOUSE of VIVA das Recht vor, die erbrachten Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand und den entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Falls keine spezifische Vereinbarung im Einzelfall getroffen wurde, hat HOUSE of VIVA Anspruch auf ein Honorar in marktüblicher Höhe für die erbrachten Leistungen sowie für die Übertragung der Urheber- und Kennzeichenrechte. Wenn das marktübliche Honorar unter einem Stundensatz von 150,00 Euro netto liegt, gilt mindestens ein Stundensatz von 120,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Alle Leistungen von HOUSE of VIVA, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden gesondert vergütet. Der Entgeltanspruch von HOUSE of VIVA entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle anfallenden Barauslagen von HOUSE of VIVA sind vom Kunden zu erstatten. HOUSE of VIVA ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung dieser Kosten zu verlangen, und kann sämtliche Barauslagen und Spesen dem Auftraggeber zur direkten Begleichung übermitteln.

 

Kostenvoranschläge von HOUSE of VIVA sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 % überschreiten werden, wird HOUSE of VIVA den Auftraggeber auf diese höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Bei einer Kostenüberschreitung bis zu 20 % ist keine gesonderte Benachrichtigung erforderlich; diese Überschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

 

Für alle Arbeiten von HOUSE of VIVA, die vom Auftraggeber nicht abgenommen werden, steht HOUSE of VIVA in jedem Fall eine angemessene Vergütung zu. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an diesen Arbeiten; nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an HOUSE of VIVA zurückzugeben.

 

Sollte der Auftraggeber durch Verzögerungen wie fehlendes erforderliches Feedback oder anderweitige Nichtreaktionen den Abschluss der Arbeiten verhindern, behält sich HOUSE of VIVA vor, den noch offenen Betrag nach Ablauf eines Jahres ab der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung dieses Betrags.

Die Preise für Coaching- und Consulting-Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Preisliste der Agentur. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

 

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

Bei Workshops, Seminaren und Impulsvorträgen ist der gesamte Preis bei Buchung fällig. Ohne Zahlung ist kein Platz reserviert.

8. Zahlung

Bei Projektaufträgen ist die Hälfte der vereinbarten Auftragssumme vom Auftraggeber im Voraus zu bezahlen (Vorauskassa). Erst nach Eingang dieses Betrags auf dem Geschäftskonto von HOUSE of VIVA ist HOUSE of VIVA zur Erbringung der Leistung verpflichtet. Bei monatlich wiederkehrenden Aufträgen ist das Entgelt am Anfang des Monats zu zahlen.

 

Rechnungen von HOUSE of VIVA sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzüge fällig und müssen innerhalb von sieben Kalendertagen beglichen werden. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr vereinbart. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle eines Zahlungsverzugs, HOUSE of VIVA die entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dazu gehören mindestens die Kosten für zwei Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines Rechtsanwalts. HOUSE of VIVA behält sich die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen vor.

 

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HOUSE of VIVA. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist HOUSE of VIVA berechtigt, sämtliche Leistungen und Teilleistungen aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber sofort fällig zu stellen. HOUSE of VIVA ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange der ausstehende Betrag nicht beglichen ist. Wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden, behält sich HOUSE of VIVA vor, im Falle verspäteter Zahlungen von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Zahlung des gesamten ausstehenden Betrags zu fordern (Terminverlust).

 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von HOUSE of VIVA aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde von HOUSE of VIVA schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

9. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht HOUSE of VIVA ein angemessenes Honorar zu, das mindestens den gesamten Personalaufwand, Sachaufwand sowie die Kosten für sämtliche Fremdleistungen abdeckt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Falls nach der Präsentation kein Auftrag an HOUSE of VIVA erteilt wird, bleiben alle Leistungen von HOUSE of VIVA, insbesondere die Präsentationsunterlagen (wie Logo, Grafiken, Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Prospekte, Muster usw.) sowie deren Inhalte im Eigentum von HOUSE of VIVA. Jegliche Verwendung, einschließlich Weitergabe und Vervielfältigung, ist untersagt. Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber untersagt, die im Rahmen der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte weiter zu verwenden, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlichen Schutz erlangen.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Leistungen von HOUSE of VIVA, einschließlich solcher aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Negative, Dias), sowie einzelne Teile davon, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im geistigen Eigentum von HOUSE of VIVA. Durch Zahlung des vereinbarten Entgelts erwirbt der Auftraggeber das Recht zur zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, und ausschließlich im vereinbarten Staatsgebiet.

 

Der Erwerb von Nutzungsrechten sowie – bei gesonderter Vereinbarung und zusätzlichem Entgelt – von Verwertungsrechten an den Leistungen von HOUSE of VIVA setzt stets die vollständige Bezahlung der entsprechenden Entgelte voraus. Der Auftraggeber darf Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen von HOUSE of VIVA vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, sofern dies durch Zahlung des vereinbarten Entgelts gestattet ist und die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, was in der Regel ebenfalls auf HOUSE of VIVA zutrifft.

 

Für die Nutzung der Leistungen von HOUSE of VIVA über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus, beispielsweise durch Verwertungshandlungen anstelle der bloßen Nutzung, ist unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz die Zustimmung von HOUSE of VIVA erforderlich. Dafür steht HOUSE of VIVA und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

Nach Vertragsende ist für die Nutzung von Leistungen von HOUSE of VIVA oder von erstellten Werbemitteln, unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz, ebenfalls die Zustimmung von HOUSE of VIVA erforderlich. Für solche Nutzungen gilt im ersten Jahr nach Vertragsende die volle im Vertrag vereinbarte Vergütung, im zweiten Jahr die Hälfte und im dritten Jahr ein Viertel der Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

 

Der Auftraggeber haftet HOUSE of VIVA für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars für diese Nutzung, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.

 

HOUSE of VIVA ist berechtigt, an geeigneten Stellen ihrer Leistungen (z.B. auf einer Website) auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise eigenmächtig zu entfernen.

 

HOUSE of VIVA behält sich das Recht vor, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftraggeber hat eventuelle Reklamationen unmittelbar nach Erbringung der Leistung durch HOUSE of VIVA schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich unter genauer Beschreibung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In einem solchen Fall sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Auftraggeber unter Ausschluss von Preisnachlass- und Wandlungsrechten lediglich das Recht auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden durch HOUSE of VIVA zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HOUSE of VIVA alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung zu ermöglichen. Bei einer Verbesserung trägt der Auftraggeber die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware.

 

Die Gewährleistung für gelieferte oder verwendete Waren von HOUSE of VIVA wird explizit ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche entfallen nach eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte, insbesondere bei Änderungen im Sourcecode oder bei Verwendung von Open-Source-Elementen.

 

Es obliegt dem Auftraggeber, die Rechtmäßigkeit der Leistung hinsichtlich wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Gesichtspunkte zu überprüfen. HOUSE of VIVA haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, die vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. Der Auftraggeber stellt HOUSE of VIVA von Ansprüchen Dritter aufgrund von Verletzungen fremder Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstiger Schutzrechte frei. Bei Bedenken gegen bereitgestellte Inhalte ist HOUSE of VIVA berechtigt, diese nicht einzubinden.

 

HOUSE of VIVA hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets. Für das Webhosting durch Dritte übernimmt HOUSE of VIVA keine Verantwortung für die jederzeitige Verfügbarkeit der erstellten Seite. Ebenso haftet HOUSE of VIVA nicht für Schäden durch Viren. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HOUSE of VIVA beruhen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit.

 

Insbesondere wird jegliche Haftung von HOUSE of VIVA für erbrachte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich ausgeschlossen. Dies beinhaltet Prozesskosten, eigene Anwaltskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie mögliche Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber hat HOUSE of VIVA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

Sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen HOUSE of VIVA, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten (für Unternehmer) oder eines Jahres (für Nicht-Unternehmer) nach Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend gemacht werden, längstens jedoch nach fünf Jahren ab dem schadenstiftenden Ereignis. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind in ihrer Höhe jedenfalls auf den Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

Die Agentur übernimmt keine Garantie für den Erfolg der angebotenen Coaching- oder Consulting-Dienstleistungen, da der Erfolg maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden abhängt.

12. Datenschutz

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die an HOUSE of VIVA übermittelten Informationen als nicht vertraulich behandelt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass HOUSE of VIVA die unternehmens- und personenbezogenen Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und für die Erfüllung der Vertragsaufgaben maschinell, insbesondere EDV-mäßig verarbeitet. Falls HOUSE of VIVA zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen Dritte einschaltet, ist es berechtigt, Informationen über den Auftraggeber offenzulegen, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

13. Rücktrittsrecht des AG gemäß § 3 KSchG

Wenn der Auftraggeber den Vertrag weder in den Geschäftsräumen von HOUSE of VIVA noch an einem Messestand oder Informationsstand von HOUSE of VIVA abgeschlossen hat, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung des Vertrages, jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und innerhalb dieser Frist an HOUSE of VIVA gesendet werden (Poststempel). Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber das Geschäft selbst initiiert hat oder vor Vertragsabschluss keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben.

Zusatzvereinbarungen, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein. Diese Regelung gilt auch für Abweichungen von der Schriftform. Sollte der Vertrag mit dem Auftraggeber den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegen, bleiben die vorstehenden Regelungen gültig, soweit sie nicht den gesetzlichen Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des durch diese geregelten Vertragsverhältnisses berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald HOUSE of VIVA die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergibt. Als Gerichtsstand wird das für den politischen Bezirk Innere Stadt Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Schlussbestimmungen
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